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   VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08   

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VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08 (https://dejure.org/2008,21637)
VK Bund, Entscheidung vom 18.09.2008 - VK 3-119/08 (https://dejure.org/2008,21637)
VK Bund, Entscheidung vom 18. September 2008 - VK 3-119/08 (https://dejure.org/2008,21637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zuschlagserteilung ohne erneute Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich aller Zuschlagskriterien und deren Gewichtung nach einem Teilnahmewettbewerb; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Wertung eines Bieters im Falle einer erfolgten ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-122/08

    Nichtoffenes Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Die Ag führt gegenwärtig unter der Vergabenummer ...5 europaweit ein Nichtoffenes Verfahren zur Vergabe von Leistungen für ... im Rahmen der Baumaßnahme "..." ... gibt es eine weitere Ausschreibung der Ag für die ... (s. Verfahren VK 3-122/08).

    Mit Schreiben vom 23. Juli 2008, eingegangen am 24. Juli 2008, stellte die ASt bei der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Nachprüfung, der sowohl den verfahrensgegenständlichen Auftrag als auch den weiteren von der Ag ausgeschriebenen Auftrag wegen der ... derselben Neubaumaßnahme betraf (s. VK 3-122/08).

    Die Vergabekammer des Bundes führt seitdem die Nachprüfungsanträge wegen der beiden Ausschreibungen "..." und "..." unter diesem Aktenzeichen sowie unter dem Aktenzeichen VK 3-122/08 fort.

    Der verfahrensgegenständliche Auftrag sowie der weitere, der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VK 3-122/08 ist und der ebenfalls an die Bg vergeben werden soll, überschreite somit den Jahresumsatz der Bg des letzten Jahres.

  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Maßgeblich für die Auslegung eines Angebots ist nicht der Wille des jeweiligen Bieters, sondern die objektive Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers (§§ 133, 157 BGB) (OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007, VII-Verg 53/06).

    Dieser Bieter hat nämlich in seinem Angebotsschreiben vom 28. April 2008, das Bestandteil des abgegebenen Angebots ist (OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, aaO.), selbst einen bestimmten Liefer- und Leistungsumfang definiert, der nach den Feststellungen des von der Ag hinzugezogenen Ingenieurbüros die ausgeschriebenen Vorgaben nicht vollständig abdeckt, außerdem hat dieser Bieter eigene Leistungsausschlüsse definiert und als Bindefrist den 11. Juni 2008 angegeben, obwohl nach den Vorgaben der Ag die Angebotsbindefrist bis zu sechs Monate nach Angebotsabgabe betragen sollte (bei diesem Bieter also bis zum 28. Oktober 2008).

    Allein die rein formelle Einbeziehung der eigenen Vertragsbedingungen dieses Bieters in sein Angebot stellen eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen dar, es ist unerheblich, ob diese Bedingungen im Falle eines Vertragsschlusses tatsächlich Anwendung gefunden hätten (OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Ein Bieter ist auch nicht verpflichtet, sich die erforderlichen Tatsachenkenntnisse durch eigene Recherchen zu verschaffen oder für die erforderlichen rechtlichen Schlussfolgerungen Rechtsrat einzuholen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01, und vom 16. Februar 2005, VII-Verg 74/04).

    Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung der Rüge am 25. Juli 2008, die nach Einholung anwaltlichen Rats durch diesen erfolgte, als rechtzeitig anzusehen (vgl. zur Beweislast des öffentlichen Auftraggebers, ob und wann ein Bieter Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB erlangt hat, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001, aaO., vom 29. Dezember 2001, Verg 22/01 und vom 16. Februar 2005, aaO.).

    Hinsichtlich der Vergaberechtsverstöße, die für die ASt erst aus der Akteneinsicht im laufenden Nachprüfungsverfahren erkennbar waren, ist eine Rüge entbehrlich (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Februar 2005, VII- Verg 74/04 m.z.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 31/07

    Bekanntmachungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bezüglich der

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Dies gilt grundsätzlich für sämtliche für die Wertung herangezogenen Kriterien und Unterkriterien, und zwar unabhängig davon, ob der öffentliche Auftraggeber diese vor oder nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Verdingungsunterlagen aufgestellt hat, damit die Bieter ihre Angebote dementsprechend möglichst zuschlagsfähig erstellen können und ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren gewährleistet ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, VII-Verg 31/07 m.w.N., und vom 27. Februar 2008, VII-Verg 41/07).

    Dieser Vergabefehler hat sich zwar auf die verfahrensgegenständliche Wertungsentscheidung nicht zu Lasten der ASt ausgewirkt, da sie - wie die anderen beiden Bieter - in sämtlichen Wertungskriterien außer dem Angebotspreis jeweils sämtliche zu erreichenden Punkte erhalten hat und ihr Angebot also bestmöglich erstellen konnte, auch ohne die o.g. Unterkriterien zu kennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, aaO.;.

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06

    Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Ein Bieter ist mit Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot mit dem abgegebenen Inhalt gebunden (§ 19 Nr. 3 VOB/A), nachträgliche Änderungen eines Angebots sind gemäß § 24 Nr. 3 VOB/A unstatthaft (BGH, Urteil vom 18. September 2007, X ZR 89/04 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 2004, Verg 14/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007, VII-Verg 53/06).

    Maßgeblich für die Auslegung eines Angebots ist nicht der Wille des jeweiligen Bieters, sondern die objektive Sicht eines branchenkundigen und mit der ausgeschriebenen Leistung vertrauten Empfängers (§§ 133, 157 BGB) (OLG München, Beschluss vom 21. Februar 2008, Verg 1/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. März 2007, VII-Verg 53/06).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2008 - Verg 41/07

    Rechtsnatur von Stundenrichtwerten bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Dies gilt grundsätzlich für sämtliche für die Wertung herangezogenen Kriterien und Unterkriterien, und zwar unabhängig davon, ob der öffentliche Auftraggeber diese vor oder nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Verdingungsunterlagen aufgestellt hat, damit die Bieter ihre Angebote dementsprechend möglichst zuschlagsfähig erstellen können und ein transparentes, diskriminierungsfreies Vergabeverfahren gewährleistet ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, VII-Verg 31/07 m.w.N., und vom 27. Februar 2008, VII-Verg 41/07).

    vom 27. Februar 2008, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07

    Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung;

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Jedoch richten sich die Anforderungen im Einzelfall danach, welche Kenntnisse der betreffende Bieter bezüglich der beanstandeten Vergaberechtsverstöße haben kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2008, VII-Verg 54/07 m.w.N.).

    Da die ASt also die konkrete Wertung nicht kannte, konnte sie zu einem möglichen Wertungsfehler, die Ag habe unbekannte Kriterien angewendet, auch nicht mehr vortragen als hier geschehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2008, aaO.).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes sind an diese Zulässigkeitsvoraussetzung keine strengen Anforderungen zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO.).

    Diesbezüglich reicht es aus, dass sich die Aussichten der ASt auf den Zuschlag durch den Vergaberechtsverstoß der Ag zumindest verschlechtert haben; entgegen der Auffassung der Ag muss die ASt nicht im Sinne einer darzulegenden Kausalität nachweisen, dass sie bei korrekter Anwendung der Vergabevorschriften den Auftrag erhalten hätte (std. Rspr. vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 2005, VII-Verg 34/05, und BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Ein Bieter ist auch nicht verpflichtet, sich die erforderlichen Tatsachenkenntnisse durch eigene Recherchen zu verschaffen oder für die erforderlichen rechtlichen Schlussfolgerungen Rechtsrat einzuholen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01, und vom 16. Februar 2005, VII-Verg 74/04).

    Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung der Rüge am 25. Juli 2008, die nach Einholung anwaltlichen Rats durch diesen erfolgte, als rechtzeitig anzusehen (vgl. zur Beweislast des öffentlichen Auftraggebers, ob und wann ein Bieter Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß i.S.d. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB erlangt hat, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 5. Dezember 2001, aaO., vom 29. Dezember 2001, Verg 22/01 und vom 16. Februar 2005, aaO.).

  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-119/08
    Eine solche Änderung liegt immer dann vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als der öffentliche Auftraggeber nachgefragt hat (BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04 m.w.N., Beschluss vom 26. September 2006, aaO.).
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

  • OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 3/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - Verg 46/03

    Bewertung von Angeboten bei Inanspruchnahme einer Wahlposition

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • BayObLG, 12.12.2001 - Verg 19/01

    Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren der Vergabekammer - unverzügliche Rüge

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - Verg 34/05

    Beräumung von Altmunition auf Truppenübungsplatz

  • VK Bund, 18.09.2008 - VK 3-122/08

    Nichtoffenes Verfahren

    Im Rahmen dieser Neubaumaßnahme auf dem Gelände des ... gibt es eine weitere Ausschreibung der Ag für ... (s. Verfahren VK 3-119/08).

    Mit Schreiben vom 23. Juli 2008, eingegangen am 24. Juli 2008, stellte die ASt bei der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Nachprüfung, der sowohl den verfahrensgegenständlichen Auftrag als auch den weiteren von der Ag ausgeschriebenen Auftrag wegen der Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen derselben Neubaumaßnahme betraf (s. VK 3-119/08).

    Die Vergabekammer des Bundes führt seitdem die Nachprüfungsanträge wegen der beiden Ausschreibungen "Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen" und "Medienversorgung" unter diesem Aktenzeichen sowie unter dem Aktenzeichen VK 3-119/08 fort.

    Der verfahrensgegenständliche Auftrag sowie der weitere, der Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VK 3-119/08 ist und der ebenfalls an die Bg vergeben werden soll, überschreite somit den Jahresumsatz der Bg des letzten Jahres.

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